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2006-02-04 21:49 | Czy powalę Niemców na kolana? | boukun |
Jarosław Niedźwiecki Świdnica, 07. November 2005 ul. Łużycka 75 58-100 Świdnica POLEN COUR EUROPEENNE DES DROITS DE L`HOMME CONSEIL DE L`EUROPE F-67075 STRASBOURG CEDEX Beschwerde Nr. 58453/00 NIEDZWIECKI./. Deutschland Sehr geehrter Herr Präsident der vierten Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in Bezug auf das Urteil der vierten Kammer vom 4. Oktober 2005 im oben genannten Fall, beantrage ich gemäß Artikel 43 Abs. 1 der Konvention die Rechtssache an die Grosse Kammer zu verweisen und bitte Sie es mir zu erlauben, die deutsche Sprache weiterhin zu verwenden. Begründung: Diese Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung und Anwendung der Konvention und eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft. Die vierte Kammer des Gerichtshofs hat sich mit dem Urteil „herausgeredet“, eine gerechte Entscheidung (Entschädigungszuweisung für alle Ausländer, die mit dem In-Kraft-Treten der Neuregelung des BKGG durch 1. SKWPG ihren Anspruch auf Kindergeld verloren haben oder der Anspruch wurde ihnen bei erstmaliger Antragstellung nach dem 1. Januar 1994 von vornherein versagt) zu treffen. Mit der Anrufung der Grossen Kammer will ich erreichen, dass die Bundesrepublik Deutschland wegen vorsätzlichen und groben Verletzung des Artikels 14 in Verbindung mit Artikel 8 der Konvention zu Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro Entschädigung + Gerichtskosten verurteilt wird, und auch aufgefordert wird, die noch geltende menschenrechtswidrige Kindergeldgesetzgebung zu heilen, mit Entschädigungszuweisung für alle betroffenen Personen. Die Grosse Kammer des Gerichtshofs kann zugleich aussprechen, dass auch jede Wiederholung der beanstandeten Maßnahme die Konvention verletzt. Das Urteil der vierten Kammer des Gerichtshofs kann nicht hingenommen werden. Es belästigt meine Würde und die Würde meiner Familie, ist gesellschafts- und volksfeindlich. Dieses Urteil ist sogar anspornend für die Länder Europas zur Einführung rassistischen und für die Gesellschaften benachteiligten Vorschriften. Besonders jedoch einfacher Menschen, das aufschlagen solches Urteils, entmutigt von Einlegung der Beschwerden vor dem Gerichtshof für Menschenrechte. Am meisten erniedrigend sind für mich, nicht die Urteile der deutschen Gerichte, sonder das Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte. Der Gerichtshof behandelte mich nach über zehn Jahren (sechs Jahre allein vor dem Gerichtshof) Rechtsstreit, mit 1.400 Euro Entschädigung als ein Objekt und nicht wie ein Subjekt der Sache. Mein jahrelanges, hingebungsvolles Engagement in diese Sache hat mich zigfache davon gekostet. Gerade deshalb, dass ich mich nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen habe, sondern sich persönlich zehn Jahre lang in diese Sache engagiert habe. Diese zehn Jahre Engagement hat mein ganzes Leben verändert und Unruhen in meinem Familienleben herbeigeführt. Da ich meine angetasteten Familienrechte verteidigen wollte, habe ich statt sich der Familie voll zu widmen, Haufen Haushaltsgeld in diese Sache jahrelang gepumpt und die Familie vernachlässigt. Das hat zu Streitigkeiten mit meiner Ehefrau geführt und bis heute dauernde Ehekrise hervorgerufen. Kein Geld der Welt kann dieses verlorene Familienleben vergüten. Mit 1.400 Euro vom Gerichtshof für Menschenrechte herabwürdigt und gedemütigt, sehe ich die Menschen, die gegen das Kindergeldentzug nicht widersprochen haben als Gewinner. Allein der Spruch des Gerichtshofs, dass die Bundesrepublik Deutschland der Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 der Konvention verletzt hat, ist für mich keine gerechte Genugtuung und befriedigt mich nicht. Das dass die Regelungen des Kindergeldes für Ausländer in Deutschland rassistisch und diskriminierend sind wusste ich von Anfang an. Zufrieden von dem Spruch des Gerichtshofs kann nur die Bundesrepublik Deutschland sein, denn für Ausbeutung der Ausländerkinder für Wachstums Deutschland der Staat keine Verantwortung getragen hat und von den gesparten Milliarden das Land immer noch profitieren kann. In diesem Fall gehen die Staatenrechte den Menschenrechten vor. Das Urteil der vierten Kammer des Gerichtshofs schreibt der Bundesrepublik Deutschland, anders als im Fall Polen in der Sache Bugsgut (polnisch „mienie zabużańskie“), nicht vor, gesetzlich die Entschädigung für alle Betroffenen zu regeln. So wie man sieht, selbst vor dem Gerichtshof für Menschenrechte nicht alle Staaten gleich behandelt sind. Auch berühmte und reiche Menschen wurden vor dem Gerichtshof für Menschenrechte besser behandelt wie arme Leute. Als Beispiel nenne ich Schadenersatz für Prinzessin Caroline von Monaco wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Für geforderte 50.000 Euro Entschädigung und 143.000 Euro Gerichtskosten, hat man in ihrer Fall leicht annehmbarer Kompromiss gefunden. Es bleibt offene Frage, wem dient dieser Welt. An dem Sozialbetrug an Minderheiten war gerade die heute in Deutschland regierende große Koalition von CDU/CSU und SPD beteiligt. Die Regierung von CDU/CSU hat die diskriminierende Regelungen ab 1. Januar 1994 eingeführt und die SPD hat dem zugestimmt (sehen Sie meine Petitionsverfahren). In USA zum Beispiel, so ein Fall wie meins, hätte im erstinstanzlichen Gericht Entschädigung in Millionenhöhe gebracht. Die tatsächlichen Kosten die ich aufgrund meines Engagements in diese Sache bis Ende 2003 getragen habe setzen sich aus der Spezifikation vom 1. September 2003 zusammen. Unter Berücksichtigung der Zulässigkeitsenscheidung des Gerichtshofs, müssten diese finanzielle Schaden von mir ohnehin bis Straßburger Verfahren getragen werden, selbst wenn es um den Zeitraum der nicht Gewährung von Kindergeld und Kindergeldzuschlags von Juli bis Dezember 1995 geht. Allein die notwendige Beratungsgebühren und Anwaltsgebühren im Kindergeldverfahren bezogen auf BKGG haben mich 1.469,15 DM gekostet, davon 924,75 DM Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren wegen der Nichtzulassung der Revision, wo es um den Zeitraum von Juli bis Dezember 1995 ging und die Anwaltsvertretung zwangspflichtig war. Ebenso die Gerichtskosten in Höhe von 1.112,50 DM im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Vorenthaltung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis notwendig und zusammenhängend waren, da verzweifelt versucht wurde das sozialgerichtliche Verfahren zu vermeiden und diese unmittelbar betraf. Die Festsetzung dieser Gerichtskosten erfolgte aufgrund angegebenen Streitwerts, Wert u.a. des Kindergeldes. Die Nicht- finanzielle Schaden sowie Kosten und Unkosten, die durch den Sozialbetrug der Bundesrepublik Deutschland an Minderheiten und an meine Familie entstanden sind, können nicht abschätzbar werden und gehen in Milliardenhöhe. Angesichts dieser Tatsachen, sehe ich das Urteil des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2005 als Beleidigung meiner und allgemein Menschenwürde sowie stellt der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Frage, als Institution der Wahrung der Menschenrechte und als solche. In Anbetracht des Ausmaßes und Dauer der Menschenrechtsverletzungen in Deutschland stelle ich meine Forderung nach Entschädigung weiterhin fest. 1. Finanzielle Schaden: 20.000,-- euro 2. Nicht-finanzielle Schaden: Ausgleich für Leiden meiner ganzen Familie und Verzweiflung - mind. 200.000,-- euro 3. Kosten und Unkosten: Entschädigung für die Verletzung der Konvention durch das inländisch geltendes Gesetz - mindestens 200.000,-- euro Summe der Kosten 1-3 zusammen: - mindestens 420.000,-- euro Die Bundesrepublik Deutschland muss wegen Einführung der menschenrechtswidrigen Regelungen des Kindergeldes, vorangetrieben im § l Abs. 3 BKGG i.d.F. von Art. 5 des 1. SKWPG, was Diskriminierung im Hinblick auf die Ausübung des Rechts auf Achtung des Familienlebens bedeute (Verletzung des Art. 14 i.V.m Art 8 der Konvention), aufs schärfste verurteilt werden, sonst wird der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Verantwortung tragen, wenn die Bundesregierung unbestraft, in gehobener Stimmung, mit neuen Tricks gegen Ausländern (auch Kindern) vorgehen wird. Dieses Verfahren stellt einen Präzedenzfall dar und soll als Mahnung besonders scharf beurteilt werden, da die Rechtssache eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft. Die Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Konvention anerkannt sind, dies erfordert. Hochachtungsvoll Jarosław Niedźwiecki ----------------------------- boukun -- |
2006-02-06 13:56 | Re: Czy powalę Niemców na kolana? | DarkDaro |
Użytkownik "boukun" news:225a.0000015e.43e51364@newsgate.onet.pl... > Jarosław > Niedźwiecki > Świdnica, 07. November 2005 A wiesz, że to polska grupa ? Chyba najwymowniejszy jest brak odpowiedzi na twoje pytanie. Pewnie uważasz, ża jak znasz niemiecki to wszyscy powinni go znac a ci co nie znają to głupki ? Jest taki trend w Polsce od kilku lat, że sprzątaczka powinna znać conajmniej 2 języki. Jak mnie pracodawca pyta ile znam języków to ja się go zawsze pytam za ile jest gotów zapłacić bo w Polsce sa wysokie wymagania a niestety za moje lata nauki i pracy nikt jakoś dodatkowo nie chce płacić. Więc jak chcesz uzyskać odpowidź (w co wątpię) to napisz po polsku albo zapłać prawnikowi, który zna niemiecki. -- ----------------------------------------------------------------- PZDR Mroczny Daro |
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2006-02-06 14:19 | Re: Czy powalę Niemców na kolana? | badzio |
Patrze, patrze a tu DarkDaro porozsypywal nastepujace haczki: > A wiesz, że to polska grupa ? Chyba najwymowniejszy jest brak odpowiedzi na > twoje pytanie. > Pewnie uważasz, ża jak znasz niemiecki to wszyscy powinni go znac a ci co > nie znają to głupki ? Ale ten troll nie pisze postow na ta grupe celem uzyskania porady/odpowiedzi. Jemu po prostu sprawia przyjemnosc spamowanie i trollowanie. -- Michal "badzio" Kijewski JID: badzio(at)chrome(dot)pl GG: 296884, ICQ: 76259763 Skype: badzio |
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Tytuł | Autor | Data |
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