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Czy powalę Niemców na kolana?

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2006-02-04 21:49 Czy powalę Niemców na kolana? boukun
Jarosław
Niedźwiecki
Świdnica, 07. November 2005

ul. Łużycka 75

58-100 Świdnica

POLEN









COUR EUROPEENNE
DES DROITS DE L`HOMME

CONSEIL DE L`EUROPE



F-67075 STRASBOURG CEDEX





Beschwerde Nr. 58453/00
NIEDZWIECKI./. Deutschland






Sehr geehrter Herr Präsident der vierten Kammer des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte,


in Bezug auf das Urteil der vierten Kammer vom 4. Oktober 2005 im oben
genannten Fall, beantrage ich gemäß Artikel 43 Abs. 1 der Konvention die
Rechtssache an die Grosse Kammer zu verweisen und bitte Sie es mir zu
erlauben, die deutsche Sprache weiterhin zu verwenden.



Begründung:



Diese Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung und Anwendung der
Konvention und eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft.
Die vierte Kammer des Gerichtshofs hat sich mit dem Urteil „herausgeredet“,
eine gerechte Entscheidung (Entschädigungszuweisung für alle Ausländer, die
mit dem In-Kraft-Treten der Neuregelung des BKGG durch 1. SKWPG ihren Anspruch
auf Kindergeld verloren haben oder der Anspruch wurde ihnen bei erstmaliger
Antragstellung nach dem 1. Januar 1994 von vornherein versagt) zu treffen. Mit
der Anrufung der Grossen Kammer will ich erreichen, dass die Bundesrepublik
Deutschland wegen vorsätzlichen und groben Verletzung des Artikels 14 in
Verbindung mit Artikel 8 der Konvention zu Schadenersatz und Schmerzensgeld in
Höhe von 400.000 Euro Entschädigung + Gerichtskosten verurteilt wird, und auch
aufgefordert wird, die noch geltende menschenrechtswidrige
Kindergeldgesetzgebung zu heilen, mit Entschädigungszuweisung für alle
betroffenen Personen. Die Grosse Kammer des Gerichtshofs kann zugleich
aussprechen, dass auch jede Wiederholung der beanstandeten Maßnahme die
Konvention verletzt.



Das Urteil der vierten Kammer des Gerichtshofs kann nicht hingenommen werden.
Es belästigt meine Würde und die Würde meiner Familie, ist gesellschafts- und
volksfeindlich. Dieses Urteil ist sogar anspornend für die Länder Europas zur
Einführung rassistischen und für die Gesellschaften benachteiligten
Vorschriften. Besonders jedoch einfacher Menschen, das aufschlagen solches
Urteils, entmutigt von Einlegung der Beschwerden vor dem Gerichtshof für
Menschenrechte. Am meisten erniedrigend sind für mich, nicht die Urteile der
deutschen Gerichte, sonder das Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte. Der
Gerichtshof behandelte mich nach über zehn Jahren (sechs Jahre allein vor dem
Gerichtshof) Rechtsstreit, mit 1.400 Euro Entschädigung als ein Objekt und
nicht wie ein Subjekt der Sache. Mein jahrelanges, hingebungsvolles Engagement
in diese Sache hat mich zigfache davon gekostet. Gerade deshalb, dass ich mich
nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen habe, sondern sich persönlich
zehn Jahre lang in diese Sache engagiert habe. Diese zehn Jahre Engagement hat
mein ganzes Leben verändert und Unruhen in meinem Familienleben herbeigeführt.
Da ich meine angetasteten Familienrechte verteidigen wollte, habe ich statt
sich der Familie voll zu widmen, Haufen Haushaltsgeld in diese Sache jahrelang
gepumpt und die Familie vernachlässigt. Das hat zu Streitigkeiten mit meiner
Ehefrau geführt und bis heute dauernde Ehekrise hervorgerufen. Kein Geld der
Welt kann dieses verlorene Familienleben vergüten. Mit 1.400 Euro vom
Gerichtshof für Menschenrechte herabwürdigt und gedemütigt, sehe ich die
Menschen, die gegen das Kindergeldentzug nicht widersprochen haben als
Gewinner. Allein der Spruch des Gerichtshofs, dass die Bundesrepublik
Deutschland der Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 der Konvention verletzt
hat, ist für mich keine gerechte Genugtuung und befriedigt mich nicht. Das
dass die Regelungen des Kindergeldes für Ausländer in Deutschland rassistisch
und diskriminierend sind wusste ich von Anfang an. Zufrieden von dem Spruch
des Gerichtshofs kann nur die Bundesrepublik Deutschland sein, denn für
Ausbeutung der Ausländerkinder für Wachstums Deutschland der Staat keine
Verantwortung getragen hat und von den gesparten Milliarden das Land immer
noch profitieren kann. In diesem Fall gehen die Staatenrechte den
Menschenrechten vor. Das Urteil der vierten Kammer des Gerichtshofs schreibt
der Bundesrepublik Deutschland, anders als im Fall Polen in der Sache Bugsgut
(polnisch „mienie zabużańskie“), nicht vor, gesetzlich die Entschädigung für
alle Betroffenen zu regeln. So wie man sieht, selbst vor dem Gerichtshof für
Menschenrechte nicht alle Staaten gleich behandelt sind. Auch berühmte und
reiche Menschen wurden vor dem Gerichtshof für Menschenrechte besser behandelt
wie arme Leute. Als Beispiel nenne ich Schadenersatz für Prinzessin Caroline
von Monaco wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Für geforderte 50.000
Euro Entschädigung und 143.000 Euro Gerichtskosten, hat man in ihrer Fall
leicht annehmbarer Kompromiss gefunden. Es bleibt offene Frage, wem dient
dieser Welt. An dem Sozialbetrug an Minderheiten war gerade die heute in
Deutschland regierende große Koalition von CDU/CSU und SPD beteiligt. Die
Regierung von CDU/CSU hat die diskriminierende Regelungen ab 1. Januar 1994
eingeführt und die SPD hat dem zugestimmt (sehen Sie meine
Petitionsverfahren). In USA zum Beispiel, so ein Fall wie meins, hätte im
erstinstanzlichen Gericht Entschädigung in Millionenhöhe gebracht.



Die tatsächlichen Kosten die ich aufgrund meines Engagements in diese Sache
bis Ende 2003 getragen habe setzen sich aus der Spezifikation vom 1. September
2003 zusammen. Unter Berücksichtigung der Zulässigkeitsenscheidung des
Gerichtshofs, müssten diese finanzielle Schaden von mir ohnehin bis
Straßburger Verfahren getragen werden, selbst wenn es um den Zeitraum der
nicht Gewährung von Kindergeld und Kindergeldzuschlags von Juli bis Dezember
1995 geht. Allein die notwendige Beratungsgebühren und Anwaltsgebühren im
Kindergeldverfahren bezogen auf BKGG haben mich 1.469,15 DM gekostet, davon
924,75 DM Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren wegen der Nichtzulassung der
Revision, wo es um den Zeitraum von Juli bis Dezember 1995 ging und die
Anwaltsvertretung zwangspflichtig war. Ebenso die Gerichtskosten in Höhe von
1.112,50 DM im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Vorenthaltung der
unbefristeten Aufenthaltserlaubnis notwendig und zusammenhängend waren, da
verzweifelt versucht wurde das sozialgerichtliche Verfahren zu vermeiden und
diese unmittelbar betraf. Die Festsetzung dieser Gerichtskosten erfolgte
aufgrund angegebenen Streitwerts, Wert u.a. des Kindergeldes. Die Nicht-
finanzielle Schaden sowie Kosten und Unkosten, die durch den Sozialbetrug der
Bundesrepublik Deutschland an Minderheiten und an meine Familie entstanden
sind, können nicht abschätzbar werden und gehen in Milliardenhöhe. Angesichts
dieser Tatsachen, sehe ich das Urteil des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2005 als
Beleidigung meiner und allgemein Menschenwürde sowie stellt der Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Frage, als Institution der Wahrung der
Menschenrechte und als solche.



In Anbetracht des Ausmaßes und Dauer der Menschenrechtsverletzungen in
Deutschland stelle ich meine Forderung nach Entschädigung weiterhin fest.



1. Finanzielle
Schaden:
20.000,-- euro



2. Nicht-finanzielle Schaden:



Ausgleich für Leiden meiner ganzen Familie und Verzweiflung -
mind. 200.000,-- euro



3. Kosten und Unkosten:



Entschädigung für die Verletzung der Konvention durch das
inländisch

geltendes Gesetz -
mindestens 200.000,-- euro



Summe der Kosten 1-3 zusammen: -
mindestens 420.000,-- euro





Die Bundesrepublik Deutschland muss wegen Einführung der
menschenrechtswidrigen Regelungen des Kindergeldes, vorangetrieben im § l Abs.
3 BKGG i.d.F. von Art. 5 des 1. SKWPG, was Diskriminierung im Hinblick auf die
Ausübung des Rechts auf Achtung des Familienlebens bedeute (Verletzung des
Art. 14 i.V.m Art 8 der Konvention), aufs schärfste verurteilt werden, sonst
wird der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Verantwortung tragen,
wenn die Bundesregierung unbestraft, in gehobener Stimmung, mit neuen Tricks
gegen Ausländern (auch Kindern) vorgehen wird.



Dieses Verfahren stellt einen Präzedenzfall dar und soll als Mahnung besonders
scharf beurteilt werden, da die Rechtssache eine schwerwiegende Frage von
allgemeiner Bedeutung aufwirft. Die Achtung der Menschenrechte, wie sie in der
Konvention anerkannt sind, dies erfordert.









Hochachtungsvoll







Jarosław Niedźwiecki

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boukun


--
2006-02-06 13:56 Re: Czy powalę Niemców na kolana? DarkDaro

Użytkownik "boukun" napisał w wiadomości
news:225a.0000015e.43e51364@newsgate.onet.pl...
> Jarosław
> Niedźwiecki
> Świdnica, 07. November 2005

A wiesz, że to polska grupa ? Chyba najwymowniejszy jest brak odpowiedzi na
twoje pytanie.
Pewnie uważasz, ża jak znasz niemiecki to wszyscy powinni go znac a ci co
nie znają to głupki ?
Jest taki trend w Polsce od kilku lat, że sprzątaczka powinna znać
conajmniej 2 języki. Jak mnie pracodawca pyta ile znam języków to ja się go
zawsze pytam za ile jest gotów zapłacić bo w Polsce sa wysokie wymagania a
niestety za moje lata nauki i pracy nikt jakoś dodatkowo nie chce płacić.
Więc jak chcesz uzyskać odpowidź (w co wątpię) to napisz po polsku albo
zapłać prawnikowi, który zna niemiecki.


--
-----------------------------------------------------------------
PZDR
Mroczny Daro

2006-02-06 14:19 Re: Czy powalę Niemców na kolana? badzio
Patrze, patrze a tu DarkDaro porozsypywal nastepujace haczki:
> A wiesz, że to polska grupa ? Chyba najwymowniejszy jest brak odpowiedzi na
> twoje pytanie.
> Pewnie uważasz, ża jak znasz niemiecki to wszyscy powinni go znac a ci co
> nie znają to głupki ?
Ale ten troll nie pisze postow na ta grupe celem uzyskania
porady/odpowiedzi. Jemu po prostu sprawia przyjemnosc spamowanie i
trollowanie.
--
Michal "badzio" Kijewski
JID: badzio(at)chrome(dot)pl
GG: 296884, ICQ: 76259763
Skype: badzio
nowsze 1 starsze

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